Wir haben unsere
allgemeine Wettkampfbestimmung
an das geänderten Regelwerk vom DSV angepasst.
Ebenfalls wurde im Dezember beschlossen das der Schwimmbezirk ab April das
Meldegeld und das ENM
über Lastschrift einbezieht. Dafür haben wir ein Formular erstellt.
Wen kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Vereine nicht mehr zu Wettkämpfen vom SBM zugelassen.
Beide Formulare sind ab dem
01.04.2025
gültig und können schon jetzt unter Formulare und Regelwerke heruntergeladen werden.
Die Vereinsvertreter werden in den nächsten Wochen noch per E-Mail informiert.