Allgemeine Wettkampfbestimmungen Schwimmen und SEPA-Formular

By Fachwart Schwimmen, 9 Januar, 2025

Wir haben unsere 

allgemeine Wettkampfbestimmung 

an das geänderten Regelwerk vom DSV angepasst.

Ebenfalls wurde im Dezember beschlossen das der Schwimmbezirk ab April das 

Meldegeld und das ENM

über Lastschrift einbezieht. Dafür haben wir ein Formular erstellt.

Wen kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Vereine nicht mehr zu Wettkämpfen vom SBM zugelassen.

Beide  Formulare sind ab dem 

01.04.2025

gültig und können schon jetzt unter Formulare und Regelwerke heruntergeladen werden.

Die Vereinsvertreter werden in den nächsten Wochen noch per E-Mail informiert.

 

 

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Allgemein
Schwimmen