Allgemeine Bestimmungen für Lehrgänge des Schwimmbezirk Mittelrhein e.V.

Allgemein 

Folgende allgemeine Bestimmungen für Lehrgänge des Schwimmbezirk Mittelrhein e.V. finden Anwendung bei der Durchführung von Lehrgängen durch den Schwimmbezirk Mittelrhein e.V. (“Veranstalter”). 
Die Anmeldung erfolgt durch die Teilnehmenden selbst oder durch ihren Verein über die Internetseite des Schwimmbezirks. 

Rücktritt/Stornierung 

Jede*r Teilnehmende*r kann zu jeder Zeit von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter über das Buchungssystem mitzuteilen. Wurde die Teilnahme durch einen Verein gebucht, informiert dieser den Veranstalter. 

Im Fall eines Rücktritts nach Anmeldeschluss wird vom Veranstalter eine Gebühr erhoben, die 

  • 50% der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühr beträgt, wenn der Rücktritt nach Anmeldeschluss, bis spätestens eine Woche vor Beginn des Lehrgangs erfolgt 
  • 80% der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühr beträgt, wenn der Rücktritt zwischen einer Woche vor Beginn und Beginn des Lehrgangs erfolgt 

Liegt bis zum Veranstaltungsbeginn keine Rücktrittserklärung vor, wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. 

Bei mehrteiligen Veranstaltungen gilt der Beginn des ersten Lehrgangsteils als Veranstaltungsbeginn. 

Haftungsbeschränkung 

Der Veranstalter schließt die Haftung für Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen. 

Bild- und Tonaufzeichnungen 

Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Tonaufzeichnungen, die vom Veranstalter bzw. der Veranstaltungsleitung von der Gesamtmaßnahme gemacht werden, für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. 

Der Veranstalter achtet darauf, dass hierbei entsprechend § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG (in Anlehnung an Art. 85 Abs. 2 DSGVO) das Gesamtgeschehen im Vordergrund steht und die abgebildeten Personen diesem eindeutig untergeordnet sind. 

Teilnehmende, die damit nicht einverstanden sind, haben die Lehrgangsleitung vor Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren. 

Widerruf 

Widerrufsrecht 

Verbraucher i.S.d. § 13 BGB haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Lehrgang zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schwimmbezirk Mittelrhein e.V., Helmut Radlanski, Baumschulenweg 21 53340 Meckenheim, E-Mail: verwaltung@schwimm-mit.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Widerrufsfolgen  

Wenn Sie Ihre Anmeldung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.