Der LSB informiert: Energiepreispauschale auch für Vereinsmitarbeiter

By Stellvertreten…, 17 August, 2022

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, nachfolgende Info des LSB NRW zur Kenntnis:

Die Energiepreispauschale ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Sie richtet sich an Bevölkerungsgruppen, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro (brutto) sollen sie gezielt entlastet werden. Arbeitnehmer*innen erhalten die Energiepreispauschale von ihrem Arbeitgeber. Daher sind auch Sportvereine unter Umständen verpflichtet, die Pauschale auszuzahlen.

Quelle: Newsletter Nr. 8 des LSB NRW vom 16.08.2022

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