Ehrungsrichtlinien

Richtlinie zur Verleihung der Heinz-Plumanns-Gedächtnisplakette

Der langjährige Vorsitzende, Heinz Plumanns, nach dem auch eine  Auszeichnung des SBM benannt ist.

  1. Der Bezirksvorstand hat am 12. Februar 1996 die jährliche Verleihung einer Plakette beschlossen, die nach dem langjährigen Bezirksvorsitzenden Heinz Plumanns benannt wird.
  2. Die Heinz-Plumanns-Gedächtnisplakette wird in jedem Jahr an höchstens fünf Personen verliehen.
  3.  
    1. Mit der Plakette kann ausgezeichnet werden, wer sich überragende Verdienste um den Schwimmsport erworben hat
      • aktive Sportler
      • Verbands- und/oder Vereinsmitarbeiter in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit
      • andere Personen aus Sport, Kultur, Politik und Wirtschaft.
    2. Mit der Plakette wird nur ausgezeichnet
      • wer im Einzugsgebiet des Schwimmbezirk Mittelrhein e.V. seinen Wohnsitz hat,
      • wer zwar außerhalb dieses Einzugsgebietes wohnt, seine anzuerkennenden Verdienste aber innerhalb dieses Einzugsbereiches erworben hat.
  4. Vorschläge für die Verleihung der Plakette können von Mitgliedern des Bezirksvorstandes und den Vorständen der Kreisschwimmverbände gemacht werden. Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 30. November eines Jahres an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Sie müssen eine kurze und übersichtliche Schilderung der Verdienste und eine Charakterisierung der Persönlichkeit des Auszuzeichnenden enthalten.
  5. Über die Vorschläge ist im Bezirksvorstand zu beraten und zu entscheiden.
  6. Die Urkunde zur Verleihung der Plakette wird vom Bezirksvorsitzenden unterzeichnet.
  7. Die Verleihung der Auszeichnung wird in der Regel auf der Mitgliederversammlung (Bezirkstag) erfolgen. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen ist ein anderer für den Auszuzeichnenden angemessener Rahmen zu wählen.

 

Gültig gemäß Vorstandsbeschluss vom 08. März 1996