Der SV NRW informiert: "Soforthilfe Sport 2023 - Krisenhilfe NRW"

Gespeichert von Stellvertreten… am Di., 07.03.2023 - 17:09

Wir haben euch Anfang Februar in einem Schreiben über die Vorbereitung des Förderverfahrens zur Energie-Krisenhilfe informiert. Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.

Die Anträge können bis zum 30. Mai 2023 über das  Förderportal des LSB NRW  gestellt werden. Das hierfür entwickelte Antragsformular ist über das Förderportal als Download abrufbar.

  • Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, also alle ordentlichen Mitgliedsvereine des Schwimmverbandes NRW.
  • Das Zeitfenster, für das Mehrkosten geltend gemacht werden können (sog. „Billigkeitszeitraum“) geht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023.
  • Voraussetzung für die Förderung sind gestiegene Energieausgaben beim Antragsteller durch den Betrieb und / oder die Nutzung einer Sportstätte samt dazugehöriger Infrastruktur innerhalb des Billigkeitszeitraums aufgrund der Erhöhung von Energiepreisen ggü. dem Vergleichszeitraum.
  • Als Vergleichsgrundlage dienen die vertraglich fixierten Preise je Energieträger bzw. das Nutzungsentgelt mit Gültigkeit zum 31. März 2022.
  • Die gestiegenen Energiekosten beziehen sich sowohl auf (vereins)eigene und gepachtete Anlagen als auch auf genutzte Anlagen der Kommune oder eines privaten oder gewerblichen Eigentümers.
  • Es werden bis zu 60% der dargestellten Mehrkosten bezuschusst – die maximale Billigkeitsleistung pro Antragsteller beträgt 200.000 Euro.
  • Die Billigkeitsleistungen aus dem Krisenpaket des Landes NRW sind kombinierbar mit den Bundeshilfen (bspw. Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom) sowie möglichen kommunalen Hilfsprogrammen – eine Überkompensation der entstandenen Mehrkosten wird ausgeschlossen.

Für Rückfragen zur Energie-Krisenhilfe hat der Landessportbund NRW eine Hotline (0203/7381-900) und ein E-Mail-Postfach (energie@lsb.nrw) eingerichtet. Weitere Infos finden sich auf der Website des LSB. In der kommenden Woche  wird der LSB alle Vereine nochmals per Mail kontaktieren.

Frank Rabe
Generalsekretär
Schwimmverband NRW

 

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Verwaltung